Beratungstätigkeiten
Im Rahmen steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Beratungen sowie administrativer Tätigkeiten ist meistens ein nach der Steuerberatergebühren-verordnung (StBGebV) geforderter Gegenstandswert nur schwer feststellbar. Eine Abrechnung auf Stundenbasis unter Anwendung der jeweils gültigen Stundensätze pro Mitarbeitergruppe (nach Qualifikation) ist in diesen Fällen weniger streitanfällig und besser nachvollziehbar, auch oft für die Mandanten günstiger.
Die aktuellen Stundensätze teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage mit. Selbstverständlich sind wir auch bereit, vor der Übernahme einer Beratung oder eines Projektes eine entsprechende Honorarschätzung abzugeben bzw. einen Honorarrahmen zu definieren.

