Über uns
Neues aus dem Personalbereich
Frau Irina Reiswich befindet sich seit Juli 2011 und Frau Bianca Schneider seit Oktober 2011 in Elternzeit bzw. Mutterschutz. Wir wünschen beiden jungen Familien alles erdenklich Gute für den neuen Lebensabschnitt und hoffen auf eine baldige Rückkehr ins Team.
Frau Birgit Busalt, die vor einem Jahr als Einzelhandelskauffrau aus der Möbelbranche zu uns gestoßen ist, hat die Kanzlei auf eigenen Wunsch im September 2011 verlassen, da sie lieber wieder in ihrem alten Beruf arbeiten wollte. Für ihre weitere Zukunft wünschen wir ihr alles Gute.
Seit Juli verstärken zwei weitere Damen das Team der Steuerkanzlei Vesper: Frau Corinna Bang und Frau Thekla Otto. Frau Bang hat im Sommer diesen Jahres ihre Prüfung zur Steuerfachangestellten erfolgreich abgeschlossen und verstärkt nun das Team im fachlichen Bereich. Frau Thekla Otto absolviert seit Juli diesen Jahres ein 8-monatiges Praktikum in unserer Kanzlei. Nachdem ihr die theoretischen Kenntnisse bereits in der Schule vermittelt wurden, wird sie in unserem Haus praktisch ausgebildet und somit auf ihre Prüfung zur Steuerfachangestellten im nächsten Jahr vorbereitet.
Einreichung von Jahresabschlüssen in elektronischer Form beim Finanzamt (sogenannte E-Bilanz)
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 28.09.2011 den jetzt gültigen Erlass zur E-Bilanz herausgegeben, dessen Regelungen (sogenannte Taxonomie) somit als verbindlich anzusehen sind. Damit sind bilanzierungspflichtige Unternehmen ab dem Wirtschaftsjahr 2012 verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse in elektronischer Form beim Finanzamt einzureichen (Bilanzen von Personenhandelsgesellschaften erst ab dem Wirtschaftsjahr 2014). Zwar enthält der Erlass eine Ausnahmeregelung, nach der die Einreichung von Jahresabschlüssen 2012 in Papierform noch nicht sanktioniert werden soll. Die Steuerkanzlei Vesper verfolgt jedoch die Strategie, die Auflagen für ihre Mandanten von Beginn an zu erfüllen und damit die auf jeden Fall kommende notwendige Umstellung zeitnah zu absolvieren.
Die Taxonomie-Regelungen haben vor allem drei wesentliche Auswirkungen:
- Die Finanzbuchhaltung 2012 ist bereits an von der Finanzverwaltung vorgegebene
Kontierungsrahmen anzupassen (insgesamt wurden nahezu 1.000 Positionen neu
eingefügt).
- Der Jahresabschluss ist in einem speziellen Datenformat (xrbl-Format) zu übermitteln.
- Zusätzlich sind zahlreiche spezielle Angaben mit zu übermitteln.
Die Steuerkanzlei Vesper arbeitet zur Zeit daran, sich für die neuen Herausforderungen zu präparieren. Momentan werden die entsprechenden Mitarbeiterschulungen organisiert, die dann bis Weihnachten dieses Jahres durchgeführt werden. Von der technischen Seite wird die DATEV eG bis Dezember 2012 die notwendigen Software-Komponenten zur Verfügung stellen. Damit wollen wir ganz im Sinne unseres gelebten Dienstleistungsgedankens gewährleisten, dass unsere Mandanten eine quasi „geräuschlose“ Umstellung erleben, d.h. ohne dass sie sich nennenswert zeitlich einbringen müssen und ohne dass Störungen ihres Geschäftsbetriebes erfolgen.
Erfahrungen aus der Umsetzung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
Das BilMoG war zum ersten Mal für die Jahresabschlüsse 2010 verbindlich anzuwenden. Die neuen Vorschriften haben dabei die handelsrechtliche Rechnungslegung der bilanzierenden Unternehmen grundlegend revolutioniert – und verkompliziert! So konnten wir feststellen, dass die meisten unserer Mandanten keine Einheitsbilanz (kongruente Handels- und Steuerbilanz) mehr aufstellen konnten, sondern divergierende Bilanzen erstellt werden mussten. Inwiefern sich dabei das gesetzgeberische Ziel einer erhöhten Aussagekraft und Transparenz der Handelsbilanz erfüllt hat, mag dahingestellt sein.
Aus unserer Sicht hält sich der Nutzen für unsere Mandanten in Grenzen, da z.B. externe Adressaten der Jahresabschlüsse wie z.B. Banken positive Effekte aus der Bilanzierungsumstellung im Rahmen des Ratings einfach ignorieren. Die Steuerkanzlei Vesper ist daher nun dazu übergegangen, im Vorfeld von anstehenden Kreditvergaben durch Banken und Investoren zunächst diese anzusprechen und entsprechend für auszuübende Bilanzierungswahlrechte zu sensibilisieren und die Akzeptanz abzuprüfen. Wir werden demnächst über unseren diesbezüglichen Erfahrungen weiter berichten.
Bestellung von Herrn Dipl. Kfm. Ralf Vesper zum Fachberater für Internationales Steuerrecht
Mit Urkunde vom 15.09.2010 hat die Steuerberaterkammer Hessen Herrn Dipl. Kfm. Ralf Vesper zum Fachberater für internationales Steuerrecht bestellt. Der Bestellung ging eine 9-monatige theoretische Ausbildung mit Klausurennachweisen, eine umfangreiche anonymisierte Falldarstellung interessanter in der Steuerkanzlei bearbeiteter Mandantenfälle sowie ein Fachgespräch mit einer von der Steuerberaterkammer eingesetzten Kommission voraus. Die Titelverleihung unterstreicht die langjährige und kontinuierliche Spezialisierung der Steuerkanzlei Vesper in diesem zunehmend wichtiger werdenden Bereich des Steuerrechts. Bislang wurde der im August 2007 eingeführte Titel „Fachberater für Internationales Steuerrecht“ von den Steuerberaterkammern erst an 650 Personen verliehen.
Neues Dienstleistungspaket „Unternehmen Online“
Die Steuerkanzlei Vesper geht mit den Mandanten „Online“. Das von der DATEV entwickelte Dienstleistungspaket stellt eine zukunfts-weisende Technik dar, die die Administration der Unternehmen in den Bereichen Finanzbuchhaltung, Zahlungsverkehr, Mahnwesen und Datenspeicherung revolutionieren und zukünftig Standard werden wird. "Unternehmen Online" beinhaltet die Digitalisierung von Papierbelegen, die Prüfung und Speicherung elektronischer Rechnungen nach gesetzlichen Vorgaben, generiert auf der Mandantenseite administrative Vereinfachungen und damit substanzielle Ersparnisse. Der Mandant erhält mit "Unternehmen Online" weitgehende Einsichtsrechte in seine Datenwerke aus Finanz- sowie Lohnbuchhaltung und kann problemlos weitere Features nutzen, wie z.B. Online-Kassenbuch, Zahlungs- und Mahnverkehr oder eigenes Daten-Hosting. Haben Sie Interesse? Dann sprechen Sie uns gerne an.
Höchste Datensicherheit
Seit Frühjahr 2008 ist unsere Steuerkanzlei eine von derzeit 650 Kanzleien in ganz Deutschland, die unter dem Sytem DATEV asp (application system providing) arbeiten. ASP bedeutete für uns zunächst, dass wir uns von unseren damals sechs in der Kanzlei befindlichen Servern sowie von mehreren zusätzlichen Datensicherungssystemen getrennt und damit komplett auf ein In-House-Hosting von Programmen und Daten verzichtet haben. Seit dem sind wir durch ein Glasfaserkabel mit der DATEV e.G. in Nürnberg verbunden, die für unsere Kanzlei alle Programm- und Datenhostings übernommen hat. Während einer Exkursion nach Nürnberg zur DATEV e.G. im März 2009 (siehe Bild unten) konnte ein Teil unseres Teams vor Ort unseren dort befindlichen Hochleistungs-Server besuchen. Beeindruckend für uns waren vor allem die massiven Sicherheitsvorkehrungen und Sicherungsmechanismen. Dieses Maß an Sicherheit für die vielen sensiblen Mandantendaten ist von einer einzelnen Steuerkanzlei nicht zu erreichen! Für uns und unsere Mandanten war und ist diese Entscheidung eine gute Wahl.


